Landumlegung N4 Affoltern: Neuantritt Feld am 30. November

 

Die neuen Parzellen im Feld konnten am 30. November 2004 angetreten werden. Aktuell sind die Vorbereitungen für den Wegebau im Feld im Gang: Wegen der neuen Parzellierung müssen zahlreiche Feldwege neu gebaut, baulich saniert oder aufgehoben werden. Die entsprechenden Ausführungsarbeiten wurden vor kurzem vergeben; die Bauleitung erfolgt durch gpw. Der Wegebau beginnt im März und wird etappiert nach Prioritäten ausgeführt, welche auf die verschiedenen Bedürfnisse Rücksicht nehmen.

Geschichte der Landumlegung N4 Affoltern
In früheren Landumlegungen wurde in den Gemeinden Mettmenstetten, Affoltern a.A. und Hedingen das für den Bau der N4 benötigte Land entsprechend der seinerzeitigen Linienführung ausgeschieden. In Affoltern a.A. liegt das ausgeschiedene Land mit der neuen Linienführung (Islisbergtunnel) aber am falschen Ort und in Hedingen wird es überhaupt nicht mehr benötigt. Mit der gegenwärtigen Landumlegung wird das dem Kanton bereits gehörende Land in das neue Trassee verlegt. Gleichzeitig werden landwirtschaftliche Strukturverbesserungen sowie ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen durchgeführt.

Begriff "Landumlegung"
Landumlegungen hatten in der Zeit zwischen dem 2. Weltkrieg und Ende der sechziger Jahre ihren Schwerpunkt bei der Entwicklung und Rationalisierung der Landwirtschaft. Der Aufgabenbereich der Landumlegung hat sich aber in den letzten Jahrzehnten gewandelt und erweitert. Mit dem veränderten Zeitgeist haben Ziele von Natur-, Landschafts- und Gewässerschutz sowie der Raumplanung an Bedeutung gewonnen. Moderne Landumlegungen sind heute gesamtheitliche Projekte zur Erhaltung, Gestaltung und Förderung des ländlichen Raumes und/oder - wie im vorliegenden Fall - zur Realisierung von verkehrstechnischen Projekten.
Die Bereitstellung des Landes am richtigen Ort ist eine Voraussetzung für den Bau der Autobahn, die über weite Strecken eine Neuordnung des Grundeigentums und der Infrastruktur erfordert.

Ziele der Landumlegung N4 Affoltern
  • Zuteilung des Landanspruchs des Kantons auf das heutige Trassee
  • Realersatz für alle Betroffenen nach dem Äquivalenzprinzip
  • Schaffung optimaler Strukturen für die Landwirtschaft
  • Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse für die Forstwirtschaft
  • Landausscheidung für ökologische Ersatzmassnahmen
  • Anpassung des Wegnetzes und der Entwässerungsanlagen an die neuen Verhältnisse
 
Abbildung 1:
Für die frühere Linienführung ausgeschiedenes Land (blau) und
heutiges Autobahnprojekt (gelb)

Beizugsgebiet (Perimeter)
Das Beizugsgebiet von 640 ha umfasst Teile der Gemeinden Mettmenstetten, Obfelden, Affoltern a.A., Hedingen und Ottenbach. Der Perimeter wurde so gewählt, dass möglichst viele der vorhandenen Landreserven des Kantonalen Tiefbauamtes sowie alle flächenhaften Projektbestandteile samt ökologischen Ausgleichsflächen enthalten sind.
Das Beizugsgebiet umfasst auch ca. 70 ha Wald. Nebst vom Projekt betroffenen Waldgebieten wurden kleinere Waldflächen in der offenen Flur und Wälder im nördlichen Teil von Obfelden einbezogen. Letztere sind stark parzelliert und enthalten viele Kleingrundstücke. Die Landumlegung ermöglicht nun eine bessere forstliche Bewirtschaftung.

Verfahrensablauf
Als eigentliche Trägerin des Projekts wurde die "Landumlegungsgenossenschaft N4 Affoltern" gegründet, der alle Grundeigentümer des Perimeters angehören. Diese Genossenschaft führt im Auftrag des Tiefbauamtes des Kantons Zürich die Umlegung durch.
Den Massstab für den Abtausch des Landes bildet die Bodenbewertung sowie im Wald die Bewertung des Baumbestandes, die 2000/2001 durchgeführt wurden.
Im März 2002 fand die öffentliche Auflage des Alten Bestandes (Besitzstand, Bodenbewertung, Bestandesbewertung Wald) statt.
 

Abbildung 2:
Fachleute nehmen Bodenproben und bewerten den Boden


Abbildung 3:
Planausschnitt mit alten Grenzen (schwarz), Neuzuteilung im Wald (orange) und im Feld (rot), Autobahnprojekt (gelb)
 
Bei der Wunschäusserung erhielt jeder Grundeigentümer die Gelegenheit, schriftlich und bei einem Gespräch mit dem Zuteilungsingenieur seine Wünsche für die Neuzuteilung anzubringen. Unter Berücksichtigung möglichst vieler Wünsche wurde der Neuzuteilungsentwurf ausgearbeitet.

Ablauf im Wald
Die öffentliche Auflage des Neuzuteilungsentwurfes erfolgte im April 2003. Nach der Bereinigung der Einsprachen wurde die definitive Neuzuteilung ausgearbeitet. Dabei wurden die Wertunterschiede zwischen altem und neuem Eigentum über einen Geldausgleich abgerechnet. Der Besitzesantritt des neuen Bestandes erfolgte bereits im Jahr 2003.

Ablauf im Feld
Im April 2004 wurde der Entwurf der Neuzuteilung im Feld und des generellen Wegnetzes öffentlich aufgelegt. Gegen diese beiden Entwürfe gingen ca. 40 Einsprachen ein, was sich im erwarteten Rahmen bewegte. Gegenwärtig werden die letzten Einsprachen bereinigt und die definitive Neuzuteilung planerisch und rechnerisch fertig ausgearbeitet. In den Gebieten ohne hängige Verfahren erfolgte der Besitzesantritt des neuen Bestandes am 30. November 2004.
   

Wege
Die Autobahn durchschneidet zahlreiche Wege. Als Ersatz werden im Feld und im Wald neue Wege geschaffen und bestehende Verbindungen zum Teil ausgebessert. Auch die Neuformung der Grundstücke bedingt die Verlegung, Aufhebung oder Neuerstellung mehrerer Wege.
gpw hat daher manche Bewirtschaftungswege neu projektiert; gewisse Wege werden aufgehoben, andere baulich saniert. Die Ausführungsarbeiten sind öffentlich ausgeschrieben und vor kurzem vergeben worden. Die Bauarbeiten beginnen im März 2005 und werden nach Prioritäten etappiert angegangen.

Unsere Vermesser stecken mit modernsten Geräten – hier ein GPS im Einsatz – die neuen Parzellengrenzen ab.

Vernetzungsprojekt
Für die betroffenen Gemeinden wurde im Rahmen der Landumlegung ein Vernetzungsprojekt erarbeitet. Dieses zeigt die Potentiale für die verschiedenen Lebensraumtypen und gibt Hinweise, wie die bestehenden Lebensräume durch das Aufwerten von ökologischen Ausgleichsflächen miteinander vernetzt werden können. Landwirtschaftsbetriebe erhalten gemäss der Ökoqualitätsverordnung (ÖQV) auf freiwilliger Basis Anreizbeiträge, wenn die ökologischen Ausgleichsflächen im Vernetzungsprojekt enthalten sind. Das vorgängig erarbeitete Vernetzungsprojekt ermöglicht in der Landumlegung eine optimale Zuteilung und Anordnung der entsprechenden Flächen.

Ausblick

Aufgrund der definitiven Berechnung der Neuzuteilung können die Mehr- und Minderzuteilungen in Geld ausgeglichen werden. Gleichzeitig werden Mehr- oder Minderwerte (Obstbäume, Stangenentschädigungen usw.) im Geldausgleich berücksichtigt.
Anschliessend erfolgt die Vermarkung und Vermessung der neuen Parzellen. Mit der Bereinigung der Dienstbarkeiten sind die Voraussetzungen für den abschliessenden Eigentumsübergang gegeben.

Projektbearbeiter:
Ruedi Werder, dipl. Kulturingenieur ETH, Eidg. pat. Ing.-Geometer
werder@gpw.ch
Jonathan Haab, dipl. Vermessungsingenieur HTL
haab@gpw.ch
Michael Nanz, dipl. Forstingenieur ETH
nanz@gpw.ch
Monika Weber, dipl. Kulturingenieurin/Umweltingenieurin ETH
weber@gpw.ch