Landumlegung
N4 Affoltern: Neuantritt Feld am 30. November![]()
Die neuen Parzellen im Feld konnten am 30. November 2004 angetreten werden. Aktuell sind die Vorbereitungen für den Wegebau im Feld im Gang: Wegen der neuen Parzellierung müssen zahlreiche Feldwege neu gebaut, baulich saniert oder aufgehoben werden. Die entsprechenden Ausführungsarbeiten wurden vor kurzem vergeben; die Bauleitung erfolgt durch gpw. Der Wegebau beginnt im März und wird etappiert nach Prioritäten ausgeführt, welche auf die verschiedenen Bedürfnisse Rücksicht nehmen.
Geschichte der
Landumlegung N4 Affoltern
In früheren Landumlegungen wurde in den Gemeinden
Mettmenstetten, Affoltern a.A. und Hedingen das für den Bau der
N4 benötigte Land entsprechend der seinerzeitigen Linienführung
ausgeschieden. In Affoltern a.A. liegt das ausgeschiedene Land
mit der neuen Linienführung (Islisbergtunnel) aber am falschen
Ort und in Hedingen wird es überhaupt nicht mehr benötigt. Mit
der gegenwärtigen Landumlegung wird das dem Kanton bereits gehörende
Land in das neue Trassee verlegt. Gleichzeitig werden
landwirtschaftliche Strukturverbesserungen sowie ökologische
Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen durchgeführt.
Begriff "Landumlegung"
Landumlegungen hatten in der Zeit zwischen dem 2. Weltkrieg und
Ende der sechziger Jahre ihren Schwerpunkt bei der Entwicklung
und Rationalisierung der Landwirtschaft. Der Aufgabenbereich der
Landumlegung hat sich aber in den letzten Jahrzehnten gewandelt
und erweitert. Mit dem veränderten Zeitgeist haben Ziele von
Natur-, Landschafts- und Gewässerschutz sowie der Raumplanung an
Bedeutung gewonnen. Moderne Landumlegungen sind heute
gesamtheitliche Projekte zur Erhaltung, Gestaltung und Förderung
des ländlichen Raumes und/oder - wie im vorliegenden Fall - zur
Realisierung von verkehrstechnischen Projekten.
Die Bereitstellung des Landes am richtigen Ort ist eine
Voraussetzung für den Bau der Autobahn, die über weite Strecken
eine Neuordnung des Grundeigentums und der Infrastruktur
erfordert.
Ziele
der Landumlegung N4 Affoltern
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![]() Abbildung 1: Für die frühere Linienführung ausgeschiedenes Land (blau) und heutiges Autobahnprojekt (gelb) |
Beizugsgebiet (Perimeter)
Das Beizugsgebiet von 640 ha umfasst Teile der Gemeinden
Mettmenstetten, Obfelden, Affoltern a.A., Hedingen und Ottenbach.
Der Perimeter wurde so gewählt, dass möglichst viele der
vorhandenen Landreserven des Kantonalen Tiefbauamtes sowie alle
flächenhaften Projektbestandteile samt ökologischen
Ausgleichsflächen enthalten sind.
Das Beizugsgebiet umfasst auch ca. 70 ha Wald. Nebst vom Projekt
betroffenen Waldgebieten wurden kleinere Waldflächen in der
offenen Flur und Wälder im nördlichen Teil von Obfelden
einbezogen. Letztere sind stark parzelliert und enthalten viele
Kleingrundstücke. Die Landumlegung ermöglicht nun eine bessere
forstliche Bewirtschaftung.
| Verfahrensablauf Als eigentliche Trägerin des Projekts wurde die "Landumlegungsgenossenschaft N4 Affoltern" gegründet, der alle Grundeigentümer des Perimeters angehören. Diese Genossenschaft führt im Auftrag des Tiefbauamtes des Kantons Zürich die Umlegung durch. Den Massstab für den Abtausch des Landes bildet die Bodenbewertung sowie im Wald die Bewertung des Baumbestandes, die 2000/2001 durchgeführt wurden. Im März 2002 fand die öffentliche Auflage des Alten Bestandes (Besitzstand, Bodenbewertung, Bestandesbewertung Wald) statt. |
![]() Abbildung 2: Fachleute nehmen Bodenproben und bewerten den Boden |
![]() Abbildung 3: Planausschnitt mit alten Grenzen (schwarz), Neuzuteilung im Wald (orange) und im Feld (rot), Autobahnprojekt (gelb) |
Bei der Wunschäusserung erhielt jeder Grundeigentümer die Gelegenheit, schriftlich und bei einem Gespräch mit dem Zuteilungsingenieur seine Wünsche für die Neuzuteilung anzubringen. Unter Berücksichtigung möglichst vieler Wünsche wurde der Neuzuteilungsentwurf ausgearbeitet. Ablauf im Wald Die öffentliche Auflage des Neuzuteilungsentwurfes erfolgte im April 2003. Nach der Bereinigung der Einsprachen wurde die definitive Neuzuteilung ausgearbeitet. Dabei wurden die Wertunterschiede zwischen altem und neuem Eigentum über einen Geldausgleich abgerechnet. Der Besitzesantritt des neuen Bestandes erfolgte bereits im Jahr 2003. Ablauf im Feld Im April 2004 wurde der Entwurf der Neuzuteilung im Feld und des generellen Wegnetzes öffentlich aufgelegt. Gegen diese beiden Entwürfe gingen ca. 40 Einsprachen ein, was sich im erwarteten Rahmen bewegte. Gegenwärtig werden die letzten Einsprachen bereinigt und die definitive Neuzuteilung planerisch und rechnerisch fertig ausgearbeitet. In den Gebieten ohne hängige Verfahren erfolgte der Besitzesantritt des neuen Bestandes am 30. November 2004. |
Wege Unsere Vermesser stecken mit modernsten Geräten – hier ein GPS im Einsatz – die neuen Parzellengrenzen ab. |
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Vernetzungsprojekt
Für die betroffenen Gemeinden wurde im Rahmen der Landumlegung
ein Vernetzungsprojekt erarbeitet. Dieses zeigt die Potentiale für
die verschiedenen Lebensraumtypen und gibt Hinweise, wie die
bestehenden Lebensräume durch das Aufwerten von ökologischen
Ausgleichsflächen miteinander vernetzt werden können.
Landwirtschaftsbetriebe erhalten gemäss der Ökoqualitätsverordnung
(ÖQV) auf freiwilliger Basis Anreizbeiträge, wenn die ökologischen
Ausgleichsflächen im Vernetzungsprojekt enthalten sind. Das vorgängig
erarbeitete Vernetzungsprojekt ermöglicht in der Landumlegung
eine optimale Zuteilung und Anordnung der entsprechenden Flächen.
Ausblick
Aufgrund der definitiven
Berechnung der Neuzuteilung können die Mehr- und
Minderzuteilungen in Geld ausgeglichen werden. Gleichzeitig
werden Mehr- oder Minderwerte (Obstbäume, Stangenentschädigungen
usw.) im Geldausgleich berücksichtigt.
Anschliessend erfolgt die Vermarkung und Vermessung
der neuen Parzellen. Mit der Bereinigung der
Dienstbarkeiten sind die Voraussetzungen für den
abschliessenden Eigentumsübergang gegeben.
Projektbearbeiter:
Ruedi Werder, dipl. Kulturingenieur ETH, Eidg. pat. Ing.-Geometer
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Jonathan Haab, dipl. Vermessungsingenieur HTL ![]()
Michael Nanz, dipl. Forstingenieur ETH ![]()
Monika Weber, dipl. Kulturingenieurin/Umweltingenieurin ETH ![]()